Gewässerordnung des ASV "Frühauf" Bergkamen e.V. 

Diese Gewässerordnung setzt alle bisherigen Regelungen für die Ausübung der Angelei an der "Mergelkuhle" außer Kraft und gilt ab dem 01.03.2014 für Inhaber von Fischereierlaubnisscheinen am Vereinsgewässer.
Fischereierlaubnisscheinbesitzer erkennen diese Gewässerordnung mit dem Erwerb der Fischereiberechtigung an. Sie sind verpflichtet, den Inhalt zur Kenntnis zu nehmen und sämtliche Bestimmungen einzuhalten.

Soweit dem ASV "Frühauf" Bergkamen e.V. die Fischereirechte an der "Mergelkuhle" nach dem Pachtvertrag entzogen werden sollten, verliert der Fischereierlaubnisschein seine Gültigkeit ohne Kostenersatz.

Die speziellen Bedingungen werden konkretisiert durch den Anhang Teil I und II des Fischereierlaubnisscheines. Hierbei sind insbesondere die Mindestmaße der gefangenen Fische und deren Fangbegrenzung zu beachten.
Im Übrigen gilt die Gewässerordnung des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e.V., soweit diese nicht im Widerspruch zur Gewässerordnung des ASV "Frühauf" Bergkamen e.V. steht.
Auf die gesetzlichen Bestimmungen wird darüber hinaus verwiesen.

Nachstehend gelten die durch den Vorstand festgelegten Richtlinien:

1. Jeder Angler hat bei der Ausübung der Fischerei Schäden an Menschen, Tieren und Sachen zu vermeiden. Der Angelplatz ist so zu wählen, dass kein anderer Angler bei der Ausübung der Angelei beeinträchtigt oder belästigt wird. Insbesondere ist an der "Mergelkuhle" auf ein umweltgerechtes und der Angelei förderliches Verhalten im Hinblick auf die öffentliche Wirkung zu achten, da diese von vielen Menschen als Naherholungsgebiet besucht wird.

In diesem Zusammenhang ist jeder Fischereierlaubnisscheinbesitzer angehalten, seinen Angelplatz peinlich sauber zu halten. Ebenso gilt die Meldepflicht bei Wasserverunreinigungen, Fischsterben oder Fischkrankheiten an den 1. Vorsitzenden sowie an den Gewässerwart des ASV "Frühauf" Bergkamen e.V. (Kontaktdaten siehe Internetseite des ASV Unterpunkt: "Vorstand")

2. Nicht erlaubt ist u.a. das Angeln auf Raubfisch in der Zeit vom 1. März bis 30. Juni sowie

  1. der Einsatz von Booten und anderen Wasserfahrzeugen sowie Belly Booten,
  2. der Gebrauch von Senken,
  3. die Netzangelei,
  4. das Angeln vom Eis,
  5. das Schuppen und Ausnehmen der gefangenen Fische am Gewässer,
  6. die Entfernung von der Angelstelle bei ausgelegten Angelruten,
  7. der Einsatz einer Spinn- oder Fliegenrute bei weiteren, ausgelegten Angeln.

3. Inhaber eines Fischereiaufseher-Ausweises/Kontrolleure und autorisierte Mitarbeiter der Stadt Bergkamen sind berechtigt, nicht beaufsichtigte Ruten als Legangeln zu betrachten und einzuziehen.

4. Die Entnahme gefangener Fische ist nur zum Eigenbedarf und entsprechend der Schonzeiten, Mindestmaße und Fangbegrenzungen gestattet.

5. Die Verwendung von toten Köderfischen ist nur gestattet, soweit diese der "Mergelkuhle" entstammen und keinem gesetzlichen Mindestmaß unterliegen. Friedfische dürfen nur mit Einfachhaken gefangen werden. Bei der Angelei auf Hecht ist ein Stahlvorfach vorgeschrieben. Schnüre und Systeme mit mehreren Haken für unterschiedliche Köder sind nicht gestattet.

6. Neben der allgemein vorgeschriebenen Ausrüstung ist insbesondere ein geeigneter Unterfangkescher immer mitzuführen.

7. Die vom Verein und der Stadt Bergkamen eingesetzten Kontrolleure und die Vorstandsmitglieder sind berechtigt, auf dem Pachtgelände jederzeit die Einhaltung der vorliegenden Richtlinien zu überprüfen. Dabei sind ggf. Fischbehälter/Fahrzeuge vom Fischereierlaubnisscheinbesitzer zu öffnen und deren Inhalt zu zeigen, damit dieser z.B. die Einhaltung von Schonzeiten, Mindestmaßen und Fangbegrenzungen belegen kann. Den Anordnungen der Kontrollpersonen ist in jedem Fall Folge zu leisten.
Jeder Fischereierlaubnisscheininhaber ist ferner berechtigt, sich den Fischereierlaubnisschein anderer Angler zeigen zu lassen und verpflichtet, Verstöße umgehend zu melden. Dabei ist auf einen höflichen Umgang zu achten. Können evtl. Verstöße nicht ausgeräumt werden, sind wiederum die entsprechenden Behörden oder Kontrolleure einzuschalten. Wer Verstöße duldet oder deckt und nicht sofort meldet bzw. abstellt, macht sich mitschuldig.

8. Ungültige Angelpapiere sind sofort von den Kontrolleuren einzuziehen.

9. Alle Fischereierlaubnisscheinbesitzer sind verpflichtet Vergehen, ob unkameradschaftlicher, unsportlicher oder sonstiger Art, sofort dem 1. Vorsitzenden und/oder Gewässerwart schriftlich mit allen wichtigen Details mitzuteilen. Der Vorstand entscheidet nach Anhören der beiden Parteien kurzfristig über zu ergreifende Maßnahmen. Der Vorstandsbeschluss wird dem Beschuldigten schriftlich mitgeteilt. Bei schweren Verstößen kann entsprechend der Satzung des ASV "Frühauf" Bergkamen e.V. der dauerhafte Ausschluss aus dem Verein bzw. die Ausgabe von weiteren Fischereierlaubnisscheinen an Mitglieder des ASV "Frühauf" verwehrt werden. Gastanglern wird keine weitere Fischereierlaubnis erteilt.

10. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Beiträge usw. entfällt bei Entzug des Fischereierlaubnisscheins.

11. Das Angeln an der "Mergelkuhle" ist für Mitglieder des ASV "Frühauf" Bergkamen e.V. während der Jahreshauptversammlungen und während der Arbeitseinsätze nicht erlaubt. Für Mitglieder anderer Vereine ist das Angeln während der Arbeitseinsätze nicht gestattet.

12. Jeder hat seinen Angelplatz unbedingt sauber zu halten. Beim Verlassen der Angelstelle darf kein Unrat liegen bleiben. Aus diesem Grund ist jeder Angler verpflichtet, auch Abfälle die ihm nicht gehören, aufzusammeln und mitzunehmen. Wer an einem verschmutzten Angelplatz angelt, gilt als Verursacher der Verunreinigung.

13. Voraussetzung für den Erhalt einer Folge-Fischereierlaubnis ist die Abgabe des Fangberichtes (Anhang Teil II des Fischereierlaubnisscheins) bis zur Jahreshauptversammlung des ASV "Frühauf" Bergkamen e.V. (jeweils der 2. Sonntag im Monat Januar).

14. Für Unfälle an der "Mergelkuhle" sowie bei der An- bzw. Rückfahrt übernimmt der ASV "Frühauf" Bergkamen e. V. selbst keinerlei Haftung. Unfälle sind jedoch unmittelbar dem Vorstand zu melden.

Der Vorstand

ASV "Frühauf" Bergkamen e.V.                                                                                                                                                20/02/2014